• Schreib uns
WordPress und Websites Rechtssicher gestalten. Was gehört in ein Impressum? Was in eine Datenschutzerklärung?

Impressum und Datenschutzerklärung für meine Website (DSGVO)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde zuletzt am 10.04.2018 aktualisiert und wird im Zuge der DSGVO – Datenschutzgrundverordnung laufen aktualisiert. Ggf. werden wir auch weitere Beiträge dazu veröffentlichen, da vielen das Thema unter den Nägeln brennt. Am 25.05.2018 wird die DSVGO ohne weitere Übergangsfrist in Kraft treten.

Hinweis: Dieser Artikel und die darin enthalten Linktipps können keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Wir sind keine akkreditierten Anwälte, noch Rechtsberater. Daher sind wir in jedem Fall klag- und schadlos zu halten.

Das fühlt sich so ein wenig an wie auf dem Bild zu sehen. Auf der einen Seite ist man glücklicher Websitenbetreiber und stolz auf jedes Detail und auf der anderen Seite wird man mit rechtlichen Bestimmungen konfrontiert.

In den vergangenen Monaten kam es zu einigen kostspieligen Urteilen. In diesem Beitrag wollen wir Dir helfen, diese für Deine Website zu vermeiden. Ein wichtiger Hinweis hierzu vorab: Wir sind keine Rechtsanwälte, noch wollen wir mit diesem Beitrag einen akkreditierten Anwalt ersetzen. Im Zweifel ist also eine ordentliche Rechtsberatung diesem Beitrag immer vorzuziehen! Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Beständigkeit der Impressumsangaben, Datenschutzerklärung, Deinen AGB, usw. übernehmen wir ebenso keine Haftung wie für die rechtskonforme Einbindung der Selbigen in Deine Website.

Doch bitte keine Sorge, das Ganze soll jetzt hier kein ewig langer Text werden, wo bei Dir am Ende mehr Fragezeichen im Kopf entstehen, als sie vorher da waren. Wir verlinken hier einige Seiten, die bereits entsprechende Lösungen bieten. Du kannst dafür einfach auf die Links unten klicken und die Hilfestellungen der jeweiligen Websiten nutzen. Wenn Du die Hilfestellungen nutzen möchtest, kannst Du uns die Daten dann zur Verfügung stellen und wir helfen Dir gerne diese auf Deiner Website zu integrieren. Wir verlinken dann auch die jeweiligen Anbieter.

Es geht uns um 3 wichtige Bereiche und Fragestellungen Deiner Website:

  1. „Wie gestalte ich ein Impressum für meine Website?“
  2. „Wie erstelle ich eine Datenschutzerklärung für meine Website?“ 
  3. „Was ist mit meinen Social-Media Aktivitäten?“

Alle 3 Fragestellungen beziehen sich auf aktuelle Fälle der letzten Wochen und Monate und sollten schnellstmöglich von Dir angegangen werden. Die Streitfälle sind zwar in Deutschland entschieden worden, jedoch kann es dazu kommen das diese noch einmal von EU-Stellen bestätigt werden.

Wenn Du unsicher bist was genau zu tun ist, können wir Dir gerne helfen. Egal ob Du bereits Deine Website bei uns hast, oder nicht.

Bevor wir uns den einzelnen Bereichen widmen noch ein letzter Hinweis:

Verlinke Deine Dokumente bitte so, dass Sie mit einem Klick erreichbar sind. Das kannst Du z.B. ganz unten im Footer (Fußbereich) Deiner Website erledigen, oder auch ganz oben in der schmalen Kopfzeile über dem Header (Kopfbereich). Letztere lohnt sich übrigens auch immer um dort eine Telefonnummer anzugeben, wenn es zum Beispiel wichtig ist, dass wiederkehrende Kunden Dich schnell telefonisch erreichen können. Du solltest für die Verlinkung von simplen Symbolen wie z.B. dem Paragraphen-Symbol Abstand nehmen. Es muss für jeden sofort erkennbar sein, das hinter diesem Link ein „Impressum“ liegt, bzw. eine „Datenschutzerklärung“, oder „AGB“, etc. Ist ja auch logisch. Du willst ja auch nicht, dass bei dem neuen Kaufvertrag von Deinem Auto steht: „Die AGB haben wir übrigens irgendwo im Kofferraum versteckt. Findeste dann schon, wenn Du nur lange genug suchst.“

Informationspflichten nach § 5 TMG

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich bestimmte Informationen an deutlich sichtbarer Stelle auf seiner Website bereithalten, § 5 Telemediengesetz (TMG).

§ 5 TMG findet Anwendung auf Telemediendienste. Zu den Telemediendiensten gehören unter anderem E-Commerce Angebote, Internetseiten, Suchmaschinen, Navigationshilfen, Telebanking oder Internetwerbung. Damit ist auch der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen im Internet zur Bereithaltung der Informationen verpflichtet. Die so genannte „Anbieterkennzeichnung“ muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie sollte daher eindeutig („Anbieterkennzeichnung“, „Impressum“) bezeichnet sein und so platziert werden, dass ein Nutzer sie ohne Probleme finden kann (kein seitenlanges Scrollen, nicht zu viele Links).

Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung (auch englisch Privacy Policy genannt) umschreibt Maßnahmen, die eine Organisation ergreift, um die Privatsphäre seines Kunden oder Benutzers zu wahren. Besonders schützenswert sind hierbei erhobene personenbezogene Daten. Darüber hinaus wird üblicherweise dargelegt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und ob sie gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden.

Eine auf einer Website hinterlegte Privacy Policy kann auch über vorgegebenen Standards von P3P oder der Internet Content Rating Association definiert werden.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert